Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) setzt Darlegung dessen voraus, was bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgebracht worden wäre – hier: Rüge einer Gehörsverletzung durch Verweisungsbeschluss vor mündlicher Verhandlung – fehlender Beschwerdevortrag zu Einwänden gegen Verweisung – Verweisung auf rügeloses Einlassen unzureichend