Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Gelbe Seiten II“ – zum Rechtsschutzbedürfnis des Löschungsantragstellers: auch bei zuvor durch die Gesellschaft beantragter Löschung kann jeder Gesellschafter Löschungsantrag stellen – zur Rechtskraftbindung: Entscheidung über Löschungsantrag der Gesellschaft führt zu keiner Rechtskraftbindung gegenüber ihren Gesellschaftern – zum Prüfungsumfang im Löschungsverfahren: bei Markeneintragung als verkehrsdurchgesetztes Zeichen werden auch absolute Schutzhindernisse überprüft – zum Eintragungszeitpunkt war „Gelbe Seiten“ kein Synonym für „Branchenverzeichnisse“ – Schutzfähigkeit der Marke auch ohne Verkehrsdurchsetzung
Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen Präzedenzwirkung für „Parallelverwender“ inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Streitverkündung – Parallelverwendung