Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Gelbe Seiten II” – zum Rechtsschutzbedürfnis des Löschungsantragstellers: auch bei zuvor durch die Gesellschaft beantragter Löschung kann jeder Gesellschafter Löschungsantrag stellen – zur Rechtskraftbindung: Entscheidung über Löschungsantrag der Gesellschaft führt zu keiner Rechtskraftbindung gegenüber ihren Gesellschaftern – zum Prüfungsumfang im Löschungsverfahren: bei Markeneintragung als verkehrsdurchgesetztes Zeichen werden auch absolute Schutzhindernisse überprüft – zum Eintragungszeitpunkt war “Gelbe Seiten” kein Synonym für “Branchenverzeichnisse” – Schutzfähigkeit der Marke auch ohne Verkehrsdurchsetzung
Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen Präzedenzwirkung für “Parallelverwender” inhaltsgleicher Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Streitverkündung – Parallelverwendung