(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07.09.2011 II R 25/11 – Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin – Kein Normenkontrollverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit)
Markenrechtsverletzung: Übergang zu einer kumulativen Klagehäufung in der Revisionsinstanz bei alternativer Verfolgung von Ansprüchen aus verschiedenen Kennzeichenrechten in den Tatsacheninstanzen; Offenkundigkeit der Bekanntheit einer Marke; Entwicklung eines Zeichens zu einer gebräuchlichen Bezeichnung; Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Wertschätzung der bekannten Marke bei nicht bestehender Verwechslungsgefahr – TÜV II