Notwendiger Inhalt eines der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlusses: Berufungsverwerfungsbeschluss wegen eines ausschließlichen Berufungsangriffs gegen eine erstinstanzliche Kostenentscheidung
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art 6 Abs 1 S 1 EMRK ) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Sozialgerichtliches Verfahren – Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich eines Beschlusses über die Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig – Entscheidung in der Besetzung mit drei Berufsrichtern – Prozesskostenhilfe