Patentnichtigkeitsklageverfahren – “L-Arginin” – zur Kostenentscheidung nach Klagerücknahme und zur Nebenintervention in einem sehr späten Verfahrensstadium
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.03.2014 X K 8/13 – Entschädigungsklage: 27-monatige Gesamtverfahrensdauer in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren ohne wesentliche Besonderheiten nicht unangemessen – Aussagekraft statistischer Durchschnittswerte – Gleichzeitige Zuweisung mehrerer Fälle an einen Richter – Übertragung der Vertretung des beklagten Bundeslandes auf den Gerichtspräsidenten)