Nach einem Rücktritt ist für die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei einem Pkw-Topmodell von einer Mindestlaufleistung von 300.000 Kilometern auszugehen
Fristlose Kündigung eines Steuerberatervertrages gemäß § 627 Abs. 1 BGB – Maßgeblichkeit der vertraglichen Vereinbarung für die Frage, ob Dienste höherer Art zu leisten sind