Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot wegen Dialyse-Behandlung bis zur Vorlage einer Zusicherung Italiens, dass der Kläger zu 1 im Falle seiner Überstellung nach Italien unverzüglich die erforderliche medizinische Behandlung erhält
Ablehnung des Erlasses einer eA sowie PKH-Ablehnung: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigtem gem § 104 Abs 13 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) – strenger Prüfungsmaßstab bei faktischer Außervollzugsetzung eines Gesetzes – teilweise Unzulässigkeit mangels fristgerechter substantiierter Begründung bzw mangelnder Erschöpfung des Rechtswegs mit Blick auf Rechtsbehelf des § 80 Abs 7 VwGO
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verletzung von Art 6 Abs 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) infolge Abschiebung nicht hinreichend substantiiert dargelegt, zudem insoweit mangelnde Rechtswegerschöpfung