Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Außervollzugsetzung einer Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zur Strafverfolgung – Bekanntgabe der Entscheidung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG ohne Begründung
Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen; Zulässigkeit des Rechtsmittels des Bevollmächtigten gegen die Betreuerbestellung nach Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer
Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter: Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den zur Zeit der noch bestehenden Geschäftsfähigkeit der Gesellschaft bestellten Prokuristen