(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16.10.2012 I B 128/12 – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG 2002 n.F.)
Keine Aussetzungszinsen zu Lasten des Beigeladenen im Klageverfahren gegen einen Grundlagenbescheid – Rechte eines zum Klageverfahren wegen einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung notwendig Beigeladenen