Unstatthafte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dass einzelne Regelungen der 5. BayIfSMV dem Betrieb eines Wellnessbereichs in den Räumen eines Hotels nicht entgegenstehen
Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (juris: MietBegrG BE) – auch bei Antrag auf Außervollzugsetzung eines Gesetzes sind Darlegungen zu eigenem schwerem Nachteil des Antragstellers erforderlich