Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidungen über Fortdauer von Auslieferungshaft verletzen bei mangelnder Begründungstiefe das Freiheitsgrundrecht des Inhaftierten (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – hier: insb unzureichender Prüfung der Verhältnismäßigkeit der bislang 13 Monate andauernden Auslieferungshaft – mangelnde Prüfung milderer Mittel
Verwerfung von eA-Anträgen, gerichtet auf die Außervollzugsetzung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (juris: PartGuaÄndG 2018) – Unzulässigkeit der eA-Anträge bei mangelnder Statthaftigkeit entsprechender Anträge im Hauptsacheverfahren der Organklage gem §§ 63ff BVerfGG