Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz – persönliche Voraussetzung bei einem Ingenieur für Biomedizinische Technik – betriebliche Voraussetzung – Privatisierung – Aufspaltungskonstellationen – Fortbestehen eines volkseigenen Betriebes am Stichtag 30.6.1990 – Kapitalgesellschaft – kein modifizierter oder erweiterter Prüfmaßstab
Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Feststellung des Erfüllens der Zugangsvoraussetzungen, Bezeichnung von Studiengängen im Gesetz, Anerkennung weiterer Studiengänge im Verwaltungsvollzug, Selbstbindung der Verwaltung, Masterstudiengang „Forschung und Entwicklung in der Erziehungswissenschaft“