Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten auf Grundlage der eingereichten Verwendungsnachweise kann kein bedingendes Ereignis im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG sein
Energielieferungsvertrag: Zustandeskommen eines Grundversorgungsvertrags bei Stromentnahme; kartellrechtliche Zulässigkeit einer Preisspaltung zwischen Grundversorgungs- und Sondertarifkunden; Billigkeitskontrolle