(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 – Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise – Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes – Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins – Grundsatz der Kostenminimierung – Kopierkosten)
Grenzen der Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung: Anrechnung vorprozessual angefallener, anwaltlicher Geschäftsgebühr nach Trennung eines Prozesses