Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsverfahren: Nichtberücksichtigung des auf den verspäteten Vortrag des Gegners erfolgten, durch das Schriftsatzrecht gedeckten Vortrags in erster Instanz
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung der Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels Darlegung der objektiven Sachdienlichkeit und subjektiven Notwendigkeit
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag weil der Zulassungsgrund eines Verfahrensmangels wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht vorliegt