Ablehnung eines eA-Antrags zur Aussetzung verschiedener Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes (juris: TabakerzG) sowie der Tabakerzeugnisverordnung (juris: TabakerzV) – strenger Prüfungsmaßstab im eA-Verfahren bzgl der Aussetzung einer Norm, mit der zwingende Vorgaben des Unionsrecht umgesetzt werden – hier: besonders schwerer, irreparabler Nachteil nicht hinreichend dargelegt
Im Schwerbehindertenrecht wird der Grad der Behinderung (GdB) nach den Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen festgelegt und nicht nach einem radiologischen Befund.
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen – Rechtmäßigkeit einer Änderung von Honorarverteilungsregelungen zum Quartal III/2004 bei fehlender Fortführung der Vergütung eines bestimmten Kontingents radiologischer Leistungen mit festen Punktwerten und einer Abstaffelung der Vergütung der darüber hinausgehenden Leistungen