(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.11.2014 VII R 44/11 – Steuerschuldnerschaft beim Verbringen von Tabakwaren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten in das Steuergebiet – Richtlinienkonforme Auslegung von § 19 Satz 2 TabStG 1993)
Zu Unrecht erstattete Vorsteuern sind Betriebseinnahmen – Einkunftsartbezogene Beurteilung bei späterer Rückzahlung von fehlerhaft erstatteten Vorsteuerbeträgen