immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Kompostieranlage für Grünschnitt und Friedhofsabfälle, Anwendung der Präklusionsvorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG a.F. auf eine im Jahr 2013 erhobene Klage (verneint), mangelnde UVP-Pflicht des Vorhabens nach Unionsrecht und nationalem Recht, intertemporales Prozessrecht, Vertrauensschutz, Zuständigkeit einer kreisfreien Stadt für die Erteilung der Genehmigung bei einer zukünftig von ihr zu betreibenden Anlage, Bekanntmachung des Vorhabens, Auslegung der Unterlagen, Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids, Ausbreitungsrechnung, Staubimmissionen, Geruchsimmissionen, GIRL, Immissionen durch Bioaerosole, Sickerwasserspeicherbecken
Klage des Käufers gegen ausgeübtes gemeindliches Vorkaufsrecht; wirksame Abwendung nach § 27 BauGB, Die rechtswirksam erklärte Abwendung nach § 27 BauGB führt zur Rechtswidrigkeit des ausgeübten Vorkaufsrechts als Verwaltungsakt, nicht zu dessen Erledigung (umstr.), Die Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Verwendung des Grundstücks nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB richtet sich bei Vorliegen eines dem Vorkaufsrecht zugrundeliegenden einfachen oder qualifizierten Bebauungsplans nach dem durch diesen aufgestellten Zulässigkeitsrahmen, Die Vorschrift des § 27 BauGB gewährleistet die Grundstücksverwendung im Rahmen der bauplanungsrechtlichen Vorgaben, aber eben nur diese und rechtfertigt keine weitere Einschränkung des gegebenen Zulässigkeitsrahmens durch außerhalb dessen liegende Verwendungswünsche der Gemeinde, Dafür, dass der Käufer im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB „in der Lage“ ist, das Grundstück binnen angemessener Frist zweckentsprechend zu verwenden, genügt die Glaubhaftmachung (umstr.), Die Verpflichtungserklärung des Käufers im Rahmen der Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BauGB begründet ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis eigener Art, auf das die Vorschriften über den städtebaulichen Vertrag entsprechend anzuwenden sind
Baugenehmigung nach § 30 BauGB, sog. Angebotsbebauungsplan, Klagebefugnis einer anerkannten Naturschutzvereinigung gegen Baugenehmigung (bejaht), Baugenehmigung ist eine Zulassungsentscheidung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a UmwRG – maßgeblich ist, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht vorliegen kann, Baugenehmigung kein Verwaltungsakt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, da kein anderes Vorhaben i.S.d. Norm, keine Einschränkung des Exklusivitätsverhältnisses zwischen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. a Buchst. a UmwRG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG, hilfsweise: Baugenehmigung fällt unter § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG – Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften bei Erlass der Baugenehmigung nach § 30 BauGB, Zulassung von Berufung und Sprungrevision