Untersuchungshaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch: Strafrechtliche Verantwortlichkeit als militärischer Befehlshaber; subjektiver Tatbestand
Bedingt vorsätzliches Handeln: Nur Körperverletzungsvorsatz trotz äußert gefährlicher Gewalthandlung; Anforderungen an die Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil