Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und Bestimmtheit der vorgelegten Normen geltend macht – hier: unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit, insbesondere hinreichender Bestimmtheit von § 2 Abs 1 des “Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet” (DbAG; juris: AusglBGG) idF des “Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet” (SER/DbAG-ÄndG; juris: EntschR/AusglBGGÄndG) vom 19.06.2006 – Zweifel an der hinreichenden Darlegung der Entscheidungserheblichkeit – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – insb unzureichende Auseinandersetzung mit naheliegenden Auslegungsalternativen
(Gesetzliche Unfallversicherung – Lastenausgleich für das Umlagejahr 2007 – gewerbliche Berufsgenossenschaft – Deutsche Rentenversicherung Bund – Gemeinnützigkeit – gemeinnütziges Unternehmen – historische, systematische und dem Zweck der Freistellung beachtende Rechtsauslegung – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Solidarität – Beitragsanteil – konkludente Verweisung auf das Abgabenrecht bzw die §§ 51ff AO – Verwirkung)
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Darlegung – Zwangsmitgliedschaft deutscher Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung – Europarechtskonformität – Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft – Vorabentscheidung des EuGH gem Art 234 EG