Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans im laufenden Geschäftsjahr wegen Überlastung eines Strafsenats: „Scheibchenweise“ Einzelzuweisung auf andere Strafsenate je nach konkreter, momentaner Belastungssituation
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wohnungseigentumsverfahren in Sachsen-Anhalt: Verschuldenszurechnung bei unzureichender anwaltlicher Recherche zur Zentralgerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen; Hinweispflichten des fehlerhaft angerufenen Gerichts
Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden Richters; Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht