Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bei der Prüfung, ob eine Verfahrensabsprache im Strafverfahren zustande gekommen und deshalb ein erklärter Rechtsmittelverzicht unwirksam ist – zu der die Strafgerichte treffenden Dokumentationspflicht
Nichtannahmebeschluss: Verfristete und damit unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die in einem Strafverfahren ergangene sitzungspolizeiliche Anordnung, das Gesicht des Angeklagten auf Bildaufnahmen, die im Sitzungssaal bis zum Beginn, während den Pausen und nach Ende der jeweiligen Sitzung gefertigt werden, unkenntlich zu machen