Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer wegen Pflichtverletzungen eines Anwalts: Mitteilungs- und Begründungspflicht des Vorstands bei Abgabe des Beschwerdeverfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft
Krankenversicherung – Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands – Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen – keine notwendige Beiladung des Vorstandsvorsitzenden – Gleichbehandlung der Krankenkassen innerhalb der Vergleichsgruppen