(Rentenversicherungspflicht – Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft – Eintragung im Handelsregister am Stichtag 6.11.2003 – wirksame Bestellung – Anwendung der Übergangsregelung des § 229 Abs 1a SGB 6 – Beschränkung des Gerichts auf die wesentlichen Entscheidungsgründe)
Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Sachverhaltsfeststellung des Beschwerdegerichts; Auskunftsverweigerungsrecht des Vorstands bei nicht unerheblichem Nachteil für die Gesellschaft; Auskunftserzwingung bei unterbliebener Aufnahme der Auskunftsverweigerungsgründe in die Verhandlungsniederschrift
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung – Außenvertretung obliegt dem Vorstand – Aufgabenübertragung von Vorstand auf Vertreterversammlung – Gerichtsbesetzung – Angelegenheit der Vertrags(zahn)ärzte