Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung
Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA189 im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. März 2021 – VI ZR 505/19
Darlehensvertrag, Schadensersatz, Aktien, Kaufvertrag, Beschwerde, Leistungen, Aufsichtsrat, Gesellschaft, Schadensersatzanspruch, Darlehen, Staatsanwaltschaft, Italien, Antragsgegner, Bank, Zug um Zug, Entscheidung in der Hauptsache, Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Widerruf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis, Unzuverlässigkeit des alleinigen Vorstands einer Aktiengesellschaft, (Kein) Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Antragsgegners.