Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Health-Claims-Verordnung: Verweis auf der Vorderseite einer Umverpackung eines Nahrungsergänzungsmittels auf spezielle gesundheitsbezogene Angaben auf der Rückseite; Erforderlichkeit von wissenschaftlichen Nachweisen bei Verweisen auf allgemeine, nichtspezifische Vorteile – B-Vitamine