Nichtannahmebeschluss: Unvollständige Kenntnisnahme des Tenors einer Entscheidung kann positiver Kenntnis gleichgestellt werden – hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare Kostenentscheidung im Zivilverfahren – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei verschuldeter Verfristung der im fachgerichtlichen Verfahren erhobenen Gehörsrüge, mithin nicht ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung