Widereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten wegen Betroffenheit nach telefonischer Nachricht vom Tod eines Freundes
Stattgebender Kammerbeschluss: Gericht muss ggf Parteivorbringen zu einem unstatthaften Hilfsantrag auch in seine Erwägungen zum Hauptantrag mit einbeziehen, wenn das Vorbringen hierfür erheblich ist – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen zu formellen Fehlern einer Anordnung des Sofortvollzugs im sozialgerichtlichen Verfahren
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze per Telefax; Anforderungen an den Vortrag des Beschwerdeführers bei Geltendmachung der Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch gerichtliche Versäumnisse im Zusammenhang mit der richterlichen Hinweispflicht