Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde – hier: Einschränkung der Förderung von Photovoltaikanlagen gem § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 idF vom 17.08.2012 – unzureichende Darlegung des einfachrechtlichen Hintergrundes sowie der eigenen unmittelbaren Betroffenheit – Relevanz der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens für Bildung schutzwürdigen Vertrauens
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess – unzureichende Berücksichtigung von Parteivortrag bzgl des Versands und des Zugangs einer E-Mail – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro