Iran, Asylbewerber, Versäumung der zweiwöchigen Klagefrist, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, zugestellten Bescheid wegen bevorstehender Herzoperation ungeöffnet liegen lassen, relevante Krankheit nicht nachgewiesen, kein aussagekräftiges ärztliches Attest zu einer relevanten Erkrankung als Hinderungsgrund, vorwerfbares Verhalten, rechtzeitiges Tätigwerden zumutbar
Iran, Asylbewerber, Versäumung der zweiwöchigen Klagefrist, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, zugestellten Bescheid wegen bevorstehender Herzoperation ungeöffnet liegen lassen, relevante Krankheit nicht nachgewiesen, kein aussagekräftiges ärztliches Attest zu einer relevanten Erkrankung als Hinderungsgrund, vorwerfbares Verhalten, rechtzeitiges Tätigwerden zumutbar
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn – unvollständiger Beschwerdevortrag mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – unzureichende Darlegung mangelnder Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle nachträglich eintretender Tatsachen, die eine im Planfeststellungsverfahren aufgestellte Luftverkehrsprognose in Frage stellen
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn – unvollständiger Beschwerdevortrag mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – unzureichende Darlegung mangelnder Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle nachträglich eintretender Tatsachen, die eine im Planfeststellungsverfahren aufgestellte Luftverkehrsprognose in Frage stellen
Nichtannahmebeschluss: Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzgl einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung durfte auf Folgenabwägung gestützt werden – keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 S 1 GG)
Statthafte Klageart gegen Säumniszuschläge bei Kommunalabgaben, Formanforderungen an die Erhebung eines Widerspruchs, Ausstandsverzeichnis kein Verwaltungsakt