Patentbeschwerdeverfahren – “Unwuchtantrieb” – Anmeldung des Patents durch mehrere Anmelder – Zurückweisungsbeschluss nur gegen einen Teil der Anmelder ist rechtsfehlerhaft
(Fortbestehen der einer GbR erteilten Vollmacht trotz Auflösung der GbR – Auslegung von Vollmachten – Anforderungen an die Bezeichnung der absendenden Dienststelle nach § 3 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. – Zweck von Zustellungsvorschriften – Kostenentscheidung bei mehreren unterschiedlich beteiligten Klägern – Keine Rückgängigmachung einer wirksamen Bekanntgabe durch Rücksendung)