Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “MEGIR” – zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde – zur Zustellung eines mittels Einschreiben übersandten Dokuments – erfolgt kein Widerspruch gegen die Löschung, so kann die Löschung der Marke ohne weitere Sachprüfung angeordnet werden – zur Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens
Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem Steuerpflichtigen trotz Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten – Bekanntgabewille