Europarecht

Bewerber, Chancengleichheit, Landtag, Normenkontrolle, Wahlkreis, Vorabentscheidung, Popularklage, Wahl, Partei, Antragsteller, Landtagswahl, Anordnung, Normenkontrollverfahren, Sitzverteilung, Aussetzung des Verfahrens, Sinn und Zweck, Zeitpunkt der Entscheidung

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Arbeitsrecht

Anfechtung der Wahl des örtlichen Personalrats, fehlerhafter Stimmzettel

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Arbeitsrecht

Personalvertretungsrecht des Landes, Wahlanfechtung, Schriftliche Stimmenabgabe, (Fehlende) Erklärungen über die persönliche Stimmenabgabe, (Fehlende) Beschriftung des Rückumschlags durch den Wahlvorstand mit dem Absender

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Verwaltungsrecht

Teilweise erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde: Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1, S 2 GG (Parteienfreiheit) sowie von Art 38 Abs 1 S 1 GG (Wahlfreiheit) durch Zurückweisung einer Landesliste zur Bundestagswahl 2017 allein wegen verfrühter (§ 21 Abs 3 S 4 BWahlG) Wahl einzelner, an der Listenaufstellung nicht beteiligter Delegierter – insoweit Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs 1 S 2 Nr 2 BWahlG geboten – Gegenstandswertfestsetzung

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Staats- und Verfassungsrecht

Beschränkung der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses gem § 5 Abs 3 S 2 WahlPrüfG (juris: WahlPrG) verfassungsrechtlich unbedenklich – keine Verletzung der Vorgaben aus Art 38 Abs 1 S 1, 41 Abs 1 S 1, Abs 3 GG – allerdings Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles geboten – zweifelsfrei nicht mandatsrelevanter Zählfehler begründet keinen Ausnahmefall iSd § 5 Abs 3 S 2 WahlPrG – hier: Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Bundestagswahl 2017

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Arbeitsrecht

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – hier: Vereinigung “Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit” – fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Rücknahme der Beteiligungsanzeige

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Arbeitsrecht

Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) – hier: Vereinigung “Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit” – fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Rücknahme der Beteiligungsanzeige

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Verwaltungsrecht

Erfolgloser Eilantrag im abstrakten Normenkontrollverfahren bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 14.11.2020, ua Einführung ausgleichsloser Überhangmandate) – Antrag in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet, insb potentielle Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien sowie des Gebots der Normenklarheit – Folgenabwägung: gewichtige Gründe sowohl für als auch gegen eA-Erlass

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