Erfolgloser Eilantrag im abstrakten Normenkontrollverfahren bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 14.11.2020, ua Einführung ausgleichsloser Überhangmandate) – Antrag in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet, insb potentielle Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien sowie des Gebots der Normenklarheit – Folgenabwägung: gewichtige Gründe sowohl für als auch gegen eA-Erlass
Ungültigerklärung der Wahl des ersten Bürgermeisters, Unzulässige Wahlbeeinflussung, Neutralitätsgebot für die mit der Durchführung der Wahl betrauten Behörden, Verteilung eines gemeindlichen Mitteilungsblattes zwei Tage vor der Wahl, Leistungs- Erfolgs- und Arbeitsbericht, Veröffentlichung nicht aus akutem Anlass geboten