Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Samurai-Schwertes in demselben Raum wie die gelagerten Drogen; Strafzumessung bei Vorliegen einer nicht geringen Menge
Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen von Waffen; räumliche Entfernung zwischen Aufbewahrungsort der Betäubungsmittel und dem der Waffe