Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bewusstsein des Angeklagten von der Gebrauchsbereitschaft des gefährlichen Gegenstandes
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Grundsätze für Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe; Führen der Waffe allein durch den Gehilfen; Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe; Wertersatzverfall: Subsidiarität gegenüber dem Verfall