Staats- und Verfassungsrecht

Beschränkung der Ermittlungspflicht des Wahlprüfungsausschusses gem § 5 Abs 3 S 2 WahlPrüfG (juris: WahlPrG) verfassungsrechtlich unbedenklich – keine Verletzung der Vorgaben aus Art 38 Abs 1 S 1, 41 Abs 1 S 1, Abs 3 GG – allerdings Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles geboten – zweifelsfrei nicht mandatsrelevanter Zählfehler begründet keinen Ausnahmefall iSd § 5 Abs 3 S 2 WahlPrG – hier: Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Bundestagswahl 2017

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Verwaltungsrecht

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des VerfGH Weimar (15.07.2020, 2/20, LVerfGE 31, 527) zur Nichtigkeit des thüringischen Paritätsgesetzes mangels hinreichender Begründung unzulässig

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Bankrecht

Fluggastrecht, Rechtsanwaltskosten, Streitwert, Vollstreckung, Verkauf, Provision, Annullierung, Genehmigung, Klage, Leistung, Reisevermittler, Nachweis, Sicherheitsleistung, Beweisaufnahme, Zinsen, Kosten des Rechtsstreits, nicht ausreichend

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Arbeitsrecht

Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten bei der Freistellung von Personalratsmitgliedern der Stammdienststelle

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IT- und Medienrecht

Rundfunkbeitrag, Fakultatives Widerspruchsrecht, Ausübung Wahlrecht, Verbrauch des Widerspruchsrechts durch Klageerhebung, Anspruch auf Befreiung, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Gesamtschuldner, Vereinbarung im Innenverhältnis, keine Entrichtung des Beitrags durch Ehegatten oder Lebenspartner

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Verwaltungsrecht

Erfolgloser Eilantrag im abstrakten Normenkontrollverfahren bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 14.11.2020, ua Einführung ausgleichsloser Überhangmandate) – Antrag in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet, insb potentielle Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien sowie des Gebots der Normenklarheit – Folgenabwägung: gewichtige Gründe sowohl für als auch gegen eA-Erlass

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Verwaltungsrecht

Erfolgloser Eilantrag im abstrakten Normenkontrollverfahren bzgl der Wahlrechtsreform 2020 (Änderungen des Bundeswahlgesetzes vom 14.11.2020, ua Einführung ausgleichsloser Überhangmandate) – Antrag in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet, insb potentielle Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien sowie des Gebots der Normenklarheit – Folgenabwägung: gewichtige Gründe sowohl für als auch gegen eA-Erlass

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