Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs 2 StPO) mangels Darlegungen (§ 172 Abs 3 S 1 StPO) zur Wahrung der Zwei-Wochen-Frist des § 172 Abs 1 S 1 StPO