Markenbeschwerdeverfahren – „Form eines Würfels, der sich aus verschiedenen Bestandteilen (augenscheinlich Nüssen, Rosinen und Reis) zusammensetzt [dreidimensionale Marke]“ – keine Unterscheidungskraft – ersichtliche Eignung zur Täuschung
Markenbeschwerdeverfahren – „markom/macom“ – zur Kennzeichnungskraft – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit und –identität – überwiegend klangliche Verwechslungsgefahr