Markenbeschwerdeverfahren – „Omega/OMEGA/OMEGA“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – Widerspruchsmarken bestehen aus einer schutzbegründenden Verkürzung einer beschreibenden Angabe – dargelegte Benutzungsformen führt an schutzunfähige Angabe heran – Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marken – fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – keine Verwechslungsgefahr
Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung – Anforderungen an das Bestehen eines Arrestgrundes – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Keine Verkürzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch richterliches Ermessen – Verwertungsverbot von Erkenntnissen aus einer Telefonüberwachung