Markenbeschwerdeverfahren – “PURATEX/PURATOS” – zur rechtserhaltenden Benutzung – für Einzelprodukte wurden andere Marken eingesetzt – Verwendung der Widerspruchsmarke nur als Unternehmenskennzeichen – Widerspruchsmarke muss auch als Kennzeichnung der Waren verstanden werden – schutzunfähiger übereinstimmender Markenbestandteil – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne