Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (juris: PAngV) – Zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 1 PAngV iVm § 9 Abs 7 Nr 1 PAngV mit Art 3 Abs 1 GG
Markenbeschwerdeverfahren – “QUANTEN/QUANTEC” – beschreibender und damit schutzunfähiger Bedeutungsgehalt des Begriffs “Quanten” – keine unmittelbar Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Wettbewerbsverstoß durch unzumutbare Belästigung: Telefonanrufe bei gewerblichen Kunden des ehemaligen Arbeitgebers – Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Markenbeschwerdeverfahren – Abbildung eines Gegenstandes, bei dem es sich um ein “auf einen Befestigungsflansch angebrachtes Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse” aber ebenso um einen “sonstigen Teil einer technischen Anlage, Maschine oder eines Gerätes” handeln kann (dreidimensionale Formmarke) – teilweise keine Unterscheidungskraft, keine Verkehrsdurchsetzung sowie kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz – teilweise kein produktbezogenen Bedeutungsgehalt, teilweise Unterscheidungskraft und teilweise kein Freihaltungsbedürfnis
Markenbeschwerdeverfahren – “grüne Pumpe (Bildmarke – Abbildung einer Ware)” – keine Unterscheidungskraft – keine erhebliche Abweichung von der Branchenüblichkeit – keine Verkehrsdurchsetzung – kein schutzwürdiges Bedürfnis nach lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz