Betriebshaftpflichtversicherung für einen Ofenbaumeister: Haftung des Versicherungsmaklers auf “Quasideckung” bei unterlassener Aufklärung über ausgeschlossene Risiken; Inhaltskontrolle für die Definition des “Versicherungsfalls” in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen; Anwendungsbereich des Ausschlusses von Haftpflichtansprüchen wegen Sachschäden durch Abwässer