Schadenseintritt auf tiefer gelegenen Grundstücken durch wild abfließendes Oberflächenwasser von oben liegenden Grundstücken bei Starkregen: Haftung des Eigentümers eines oberliegenden Grundstücks für die Wartung der von Dritten auf seinem Grundstück zum Schutz vor einem Wasserübertritt angelegten Rohrleitung
Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Farbstofflösung“ – zur Ausführbarkeit der Erfindung – Fachmann kann im Zuge einer Nacharbeitung die für die angegebene Dichte spezifische Messtemperatur ohne Überlegungen erfinderischer Art ermitteln – keine fehlende Identifizierbarkeit
Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren und Verwendung einer Vorrichtung zur Herstellung von Brennstoff aus feuchter Biomasse“ – zur Auslegung des Begriffs „Feinstzerkleinerung
Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des Auftraggebers zu den Boden- und Grundwasserverhältnissen; zurechenbares Verschulden des beauftragten planenden Architekten