Raub und gefährliche Körperverletzung: Erforderlichkeit einer finalen Verknüpfung von Gewalt und Wegnahme beim Raub; erhöhte Gefährlichkeit der Körperverletzung durch gemeinsames Wirken des Täters und des Gehilfen
Strafverfahren wegen Geiselnahme und besonders schweren Raubes: Erforderlicher Zusammenhang zwischen Entführung und beabsichtigter Nötigungshandlung; aktuelle Drohung von Gewaltanwendung; Verwenden eines anderen gefährlichen Werkzeugs durch Einsatz eines Elektroschockgerätes bei der Tatbegehung