Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung – „Sofortüberweisung“ – Sofortüberweisung an eine andere Bank – Gutschrift des Zahlungsbetrages bei einer anderen Bank ist nicht am gleichen Tag zu erwarten – keine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Bezahlung der Beschwerdegebühr
Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkungen des das Auslieferungsrecht beherrschenden Grundsatzes der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht
Nichtannahmebeschluss: Teilweise unzulässige, im Übrigen mangels schweren Nachteils (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den prozessordnungswidrigen Erlass eines Versäumnisurteils