Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG bei der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 9 Abs. 2 BPersVG
Vorruhestand bei Beamten in Postnachfolgeunternehmen; Verhältnis zwischen betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Belangen sowie amtsangemessener Beschäftigung