Wettbewerbsverstoß: Zuwendung im Zusammenhang mit der Werbung für Arzneimittel; Verbot der Wertreklame; Haftung für Verrichtungsgehilfe – DAS GROSSE RÄTSELHEFT
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 5 Abs 1 S 1 GG an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des “Verbreitens” im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB) – hier: Weitergabe einer Schrift iSd § 130 Abs 5, Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB an einzelnen bestimmten Dritten ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen – Begriff “Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen” – Kennzeichnende Merkmale des Ingenieurberufs – Tauschähnlicher Umsatz