Verfassungsbeschwerde gegen Zustimmungsgesetz zur Konvention des Europarats über Computerkriminalität (juris: ComKrimÜbkG) teils mangels unmittelbarer Betroffenheit, teils mangels hinreichender Begründung unzulässig – abweichende Meinung: Verfassungsbeschwerde bzgl Art 32 Buchst a ComKrimÜbk zulässig und wegen einer Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch begründet – Herstellung eines Gleichlaufs zwischen Anforderungen des GG und des ComKrimÜbk geboten
Inanspruchnahme von Sonderkonditionen im Rahmen des sog. Behördenleasings – Bewertung des aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Vorteils bei Zurechnung des vom Arbeitgeber geleasten PKW beim Arbeitnehmer
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel – Gleichstellungsabrede – Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen – Voraussetzungen der Entstehung einer betrieblichen Übung