Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionsbegründungfrist – Fristversäumnis – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Verantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten für richtige Adressierung – Eingang der Revisionsbegründung beim unzuständigen Gericht – Weiterleitung der Revisionsbegründung an das zuständige Gericht – Prüfungs- und Fürsorgepflichten des unzuständigen Gerichts
(Keine Kostenerstattungspflicht der Familienkasse gemäß § 77 Abs. 1 EStG in sog. Weiterleitungsfällen – „Erfolgreicher“ Einspruch – Keine Anwendbarkeit von § 77 EStG bei Billigkeitsentscheidungen in Kindergeldsachen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 17/09 – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung bei nicht genehmigter Lotterie)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 68/07 – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung bei nicht genehmigter Lotterie)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.12.2010 IV R 68/07 – Gewinn mindernde Berücksichtigung von Spielgewinnen bei einem nicht staatlichen Lotterieveranstalter – Treuhandverhältnis bei einem Lotterie-Dienstleistungsunternehmen – Bildung einer Lotteriesteuer-Rückstellung bei nicht genehmigter Lotterie)